Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der bonzek GmbH, nachfolgend als Hersteller bezeichnet, und einem Unternehmer, nachfolgend Besteller genannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  2. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Notwendige Mitteilungen gemäß § 3 BGB-InfoV bei Bestellungen im online-Shop

  1. Aufgrund der Durchführung der drei Bestellschritte in dem Internetshop gibt der Besteller ein Vertragsangebot gegenüber dem Hersteller ab. Dieses Angebot kann von dem Hersteller gemäß § 3 dieser Bestimmungen angenommen werden. Erst mit der Annahme durch den Hersteller kommt der Vertrag zustande.
  2. Der Vertragstext wird gemäß § 3, Nr. 5 gespeichert und ist dem Besteller durch eine an ihn versandte E-Mail zugänglich.
  3. Das Erkennen von Eingabefehlern bei der Abgabe des Vertragsangebots wird dem Besteller dadurch ermöglicht, dass er vor Absenden seines Angebots sämtliche von ihm eingegebenen Daten noch einmal überprüfen und ändern kann.
  4. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
  5. Hinsichtlich der Verhaltensmaßregeln im Handelsverkehr gelten die üblichen Gewohnheiten und Gebräuche i.S.d. § 346 HGB.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Der Hersteller wird den Zugang der Bestellung des Bestellers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  3. Der Hersteller ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Der Hersteller ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistungen wird der Besteller unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Der Vertragstext wird vom Hersteller gespeichert und dem Besteller nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 4 Mitwirkungsrechte des Bestellers

  1. Die Art der herzustellenden Waren erfordert die Mitwirkung des Bestellers.
  2. Unterlässt der Besteller diese Handlungen und kommt dadurch in Verzug der Annahme, kann der Hersteller eine angemessene Entschädigung verlangen oder den Vertrag nach Ablauf einer dem Besteller gesetzten Frist zur Nachholung der Handlung kündigen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Hersteller behält sich das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Hersteller ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer sonstigen Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  3. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Hersteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Hersteller nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Hersteller behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 6 Lieferung

  1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt ausschließlich an die vom Besteller angegebene Lieferadresse, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Angaben über die Lieferfrist sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es sind ausdrücklich und schriftlich besondere Liefertermine vereinbart.
  3. Für die Lieferung werden grundsätzlich die dem Vertragsschluss zugrunde gelegten Versandkosten erhoben.
  4. Ab einem Warenwert von € 500,00 liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus.

§ 7 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Besteller über.
  2. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Vergütung

  1. Der angebotene Preis ist bindend. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Beim Versendungskauf versteht sich die Vergütung zuzüglich der dem Vertragsschluss zugrunde gelegten Versandkosten.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, nach Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Werktagen, berechnet ab Rechnungsdatum, den in der Rechnung für die bestellte Ware ausgewiesenen Betrag ohne Abzüge an den Hersteller zu leisten.
  4. Dem Besteller steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Hersteller schriftlich anerkannt worden sind. Das Aufrechnungsrecht kann von dem Besteller nur ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Verzug

  1. Die Forderung des Herstellers auf Leistung der Vergütung wird mit Übergabe der Ware fällig.
  2. Der Hersteller räumt dem Besteller zur Zahlung des fälligen Betrages eine Frist von zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein.
  3. Mit Ablauf dieser Frist zur Zahlung kommt der Besteller in Zahlungsverzug.
  4. Der Besteller hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Besteller behält sich der Hersteller vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 10 Widerrufsrecht / Rückgaberecht

  1. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Widerruf des Vertrages bzw. auf eine Rückgabe der Ware.

§ 11 Kündigungsrecht

  1. Der Besteller ist berechtigt bis zur Ablieferung der Ware den Vertrag zu kündigen.
  2. Jedoch bleibt der Besteller verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Der Hersteller muss sich seinem Vergütungsanspruch jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 12 Gewährleistung

  1. Für Mängel der Ware leistet der Hersteller dem Besteller zunächst Nacherfüllung. Dabei kann der Besteller frei wählen, ob er Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung wünscht. Der Hersteller trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
    Hinsichtlich der Art der Nacherfüllung behält sich der Hersteller vor, die Wahl der Nacherfüllung auf eine andere als die vom Besteller gewählte Art zu beschränken, wenn die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten für den Hersteller verbunden ist.
  2. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
    Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Besteller Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 13 dieser Bestimmungen.
  3. Der Besteller muss dem Hersteller offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Ware.

§ 13 Haftungsbeschränkung

  1. Gegenüber dem Besteller haftet der Hersteller nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
  2. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Herstellers.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden, die dem Hersteller zuzurechnen sind.
  4. Soweit der Hersteller mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Hersteller macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern der Hersteller Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
  5. Der Besteller stellt den Hersteller von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Bestellers - gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.

§ 14 Datenschutz

  1. Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen Personen bezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden.
  2. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Personen bezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Herstellers: Schwerte. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist oder für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: Juli 2012

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